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Partnerschaft und Familie

Bei sozialversicherungsrechtlichen Fragen zu Partnerschaft oder Familie beraten wir Sie kompetent und unkompliziert. Selbstverständlich vertraulich, wenn Sie wollen.


Familienzulagen

Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Sie umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen sowie die von einzelnen Kantonen eingeführten Geburts- und Adoptionszulagen.

Mutterschaft

Erwerbstätige Mütter haben Anspruch auf bezahlten Mutterschaftsurlaub.

Vaterschaft

Erwerbstätige Väter haben während der ersten 6 Monate nach Geburt des Kindes Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub.

Formulare

Mutterschaftsentschädigung

Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung (bisherige Version)

Ergänzungsblatt zur Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung (bisherige Version)

Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung (pdf bisherige Version)

Ergänzungsblatt zur Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung (pdf bisherige Version)

318.183 – Verrechnung von Nachzahlungen der AHV/IV und EO (Mutterschaftsentschädigung)

318.750 - Anmeldung Mutterschaftsentschädigung - Angaben der Mutter (aufgeteilte Version)

318.751 - Anmeldung Mutterschaftsentschädigung - Angaben des Arbeitgebers (aufgeteilte Version)

318.752 - Arbeitgeberbescheinigung - Für arbeitslose Frauen ohne Arbeitslosenentschädigung

 

Vaterschaftsentschädigung 

318.747 - Anmeldung Vaterschaftsentschädigung - Angaben des Vaters oder der Ehefrau der Mutter

318.748 - Anmeldung Vaterschaftsentschädigung - Angaben des Arbeitgebers (aufgeteilte Version) (aufgeteilte Version)

Anmeldung für eine Vaterschaftsentschädigung (bisherige Version)

Ergänzungsblatt zur Anmeldung für eine Vaterschaftsentschädigung (bisherige Version)

Anmeldung für eine Vaterschaftsentschädigung (pdf bisherige Version)

Ergänzungsblatt zur Anmeldung für eine Vaterschaftsentschädigung (pdf bisherige Version)

 

Familienzulagen

Anmeldung für Familienzulagen

 

Betreuungsentschädigung

318.744 – Anmeldung Betreuungsentschädigung

318.745 – Ergänzungsblatt zur Anmeldung Betreuungsentschädigung

 

Erwerbsersatz

318.740 – Ergänzungsblatt 1 zur EO-Anmeldung

318.741 – Ergänzungsblatt 2 zur EO-Anmeldung

318.743 – Anmeldung zum Bezug einer Zulage für Betreuungskosten in der EO

318.180 – Angaben zu persönlichem Bank- oder Postkonto

318.182 – Gesuch um Drittauszahlung von Leistungen der AHV/IV/EO


Betreuungsentschädigung

Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes unterbrechen, haben Anspruch auf einen entschädigten Betreuungsurlaub.


Scheidung

Bei der Berechnung von AHV- oder IV-Renten schreibt die Ausgleichskasse die Einkommen während der Ehe beiden Ehepartnern je zur Hälfte gut. Nach einer Scheidung ist dieses Splitting am besten unverzüglich vorzunehmen.


Tod eines Angehörigen

Hinterlassenenrenten sollen verhindern, dass zum menschlichen Leid, das der Tod eines Elternteils oder des Ehegatten bzw. der Ehegattin über die Familie bringt, auch noch eine finanzielle Notlage hinzukommt.


Weitere Lebenssituationen