Erwerbsleben und Pensionierung
Meine Beiträge aus der Erwerbsarbeit / Beiträge nach Aufgabe der Erwerbstätigkeit / Vorausberechnung der Altersrente / Bezug der Altersrente / Ergänzungsleistungen
Bei sozialversicherungsrechtlichen Fragen zu Partnerschaft oder Familie beraten wir Sie kompetent und unkompliziert. Selbstverständlich vertraulich, wenn Sie wollen.
Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Sie umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen sowie die von einzelnen Kantonen eingeführten Geburts- und Adoptionszulagen.
Erwerbstätige Mütter haben Anspruch auf bezahlten Mutterschaftsurlaub.
Erwerbstätige Väter haben während der ersten 6 Monate nach Geburt des Kindes Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub.
Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung (bisherige Version)
Ergänzungsblatt zur Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung (bisherige Version)
Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung (pdf bisherige Version)
Ergänzungsblatt zur Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung (pdf bisherige Version)
318.183 – Verrechnung von Nachzahlungen der AHV/IV und EO (Mutterschaftsentschädigung)
318.750 - Anmeldung Mutterschaftsentschädigung - Angaben der Mutter (aufgeteilte Version)
318.751 - Anmeldung Mutterschaftsentschädigung - Angaben des Arbeitgebers (aufgeteilte Version)
318.752 - Arbeitgeberbescheinigung - Für arbeitslose Frauen ohne Arbeitslosenentschädigung
318.747 - Anmeldung Vaterschaftsentschädigung - Angaben des Vaters oder der Ehefrau der Mutter
Anmeldung für eine Vaterschaftsentschädigung (bisherige Version)
Ergänzungsblatt zur Anmeldung für eine Vaterschaftsentschädigung (bisherige Version)
Anmeldung für eine Vaterschaftsentschädigung (pdf bisherige Version)
Ergänzungsblatt zur Anmeldung für eine Vaterschaftsentschädigung (pdf bisherige Version)
318.744 – Anmeldung Betreuungsentschädigung
318.745 – Ergänzungsblatt zur Anmeldung Betreuungsentschädigung
318.740 – Ergänzungsblatt 1 zur EO-Anmeldung
318.741 – Ergänzungsblatt 2 zur EO-Anmeldung
318.743 – Anmeldung zum Bezug einer Zulage für Betreuungskosten in der EO
318.180 – Angaben zu persönlichem Bank- oder Postkonto
318.182 – Gesuch um Drittauszahlung von Leistungen der AHV/IV/EO
Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes unterbrechen, haben Anspruch auf einen entschädigten Betreuungsurlaub.
Bei der Berechnung von AHV- oder IV-Renten schreibt die Ausgleichskasse die Einkommen während der Ehe beiden Ehepartnern je zur Hälfte gut. Nach einer Scheidung ist dieses Splitting am besten unverzüglich vorzunehmen.
Hinterlassenenrenten sollen verhindern, dass zum menschlichen Leid, das der Tod eines Elternteils oder des Ehegatten bzw. der Ehegattin über die Familie bringt, auch noch eine finanzielle Notlage hinzukommt.