Beiträge für Nichterwerbstätige
Planen Sie die Erwerbstätigkeit vor dem regulären AHV-Alter aufzugeben? Dann werden Sie bis zum Rentenalter als Nichterwerbstätige/r beitragspflichtig.
Beitragspflichtig sind auch verheiratete Personen ohne Erwerbseinkommen. Ihr Beitrag gilt allerdings dann als bezahlt, wenn der erwerbstätige Ehepartner auf seinem Einkommen mindestens den doppelten Mindestbeitrag an die AHV entrichtet.
Unser Online-Rechner liefert Ihnen eine Schätzung der fälligen Beiträge.