Partnerschaft und Familie
Familienzulagen / Mutter- und Vaterschaft / Betreuungsurlaub / Scheidung / Tod eines Angehörigen
Die AHV basiert auf der Solidarität zwischen den Generationen. Die laufenden Renten werden vor allem durch die aktive Bevölkerung finanziert.
Alle Erwerbstätigen in der Schweiz entrichten Lohnbeiträge an die AHV/IV/EO. Die Beitragspflicht beginnt nach der Vollendung des 17. Altersjahrs und dauert solange wie eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.
Die Ausgleichskasse führt für jede bei der AHV registrierten Person ein individuelles Konto. Auf ihm werden alle Einkommen, Beitragszeiten und Betreuungsgutschriften aufgezeichnet, die als Grundlage für die Berechnung einer Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente dienen.
Wenn Sie überprüfen möchten, ob Ihre Beitragsdauer lückenlos ist oder ob der Arbeitgeber die abgezogenen Beiträge auch wirklich mit der Ausgleichskasse abgerechnet hat, können Sie bei uns kostenlos einen Auszug aus dem individuellen Konto verlangen.
Planen Sie die Erwerbstätigkeit vor dem regulären AHV-Alter aufzugeben? Dann werden Sie bis zum Rentenalter als Nichterwerbstätige/r beitragspflichtig.
Beitragspflichtig sind auch verheiratete Personen ohne Erwerbseinkommen. Ihr Beitrag gilt allerdings dann als bezahlt, wenn der erwerbstätige Ehepartner auf seinem Einkommen mindestens den doppelten Mindestbeitrag an die AHV entrichtet.
Unser Online-Rechner liefert Ihnen eine Schätzung der fälligen Beiträge.
Online-Rechner zur Berechnung der Beiträge
Unter dem Kapitel «Beiträge der Nichterwerbstätigen» können Sie unter «Beiträge berechnen» die Höhe Ihrer künftigen Beiträge abschätzen.
Möchten Sie die Höhe Ihrer Altersrente frühzeitig kennen, können Sie eine Vorausberechnung verlangen. Diese ist im Abstand von 5 Jahren kostenlos. Ehepartner reichen am besten gleichzeitig ihre Anträge an uns ein.
Oder machen Sie selber mit dem Online-Rechner eine erste Schätzung.
Wer seine Altersrente beziehen möchte, muss den Anspruch anmelden. Wir empfehlen, die Anmeldung vier Monate vor dem Erreichen des Rentenalters einzureichen.
318.370 – Anmeldung für eine Altersrente
318.282 – Antrag für eine Rentenvorausberechnung
318.371 – Anmeldung für eine Hinterlassenenrente
318.386 – Abruf der Altersrente
318.180 – Angaben zu persönlichem Bank- oder Postkonto
318.182 – Gesuch um Drittauszahlung von Leistungen der AHV/IV/EO
009.002 – Anmeldung Hilflosenentschädigung AHV
318.386 – Abruf oder Teilabruf der Altersrente nach Aufschub
318.381 – Erhöhung des anteiligen Rentenvorbezugs
318.382 – Antrag für eine Rentenvorausberechnung für die Weiterarbeit nach dem Referenzalter
318.383 – Antrag für die einmalige Neuberechnung der Altersrente nach dem Referenzalter
318.384 – Anmeldung für die Altersrente im Referenzalter nach Vorbezug
Ergänzungsleistungen werden über die kantonalen Ausgleichskassen ausgerichtet, wenn Renten- und sonstige Einkommen die minimalen Lebenskosten von Rentnern nicht decken.
Sind Sie unsicher, ob Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben? Mit dem EL-Rechner berechnen Sie einfach Ihren Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Die Berechnung erfolgt anonym. Ihre Daten werden nicht gespeichert. Die Berechnung ist eine provisorische Schätzung und basiert auf einem vereinfachten Berechnungsverfahren.