Partnerschaft und Familie
Familienzulagen / Mutter- und Vaterschaft / Betreuungsurlaub / Scheidung / Tod eines Angehörigen
Die Invalidenversicherung oder kurz die IV ist ein wichtiges Element in sozialen Sicherheit. Ihr Ziel ist es, die wirtschaftlichen Folgen einer gesundheitlich bedingten Einschränkung der Erwerbsfähigkeit zu vermindern oder zu beseitigen.
Eingliederung vor Rente - Das oberste Ziel der IV ist es, gesundheitlich eingeschränkte Personen soweit zu fördern, dass sie ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise aus eigener Kraft bestreiten und ein möglichst unabhängiges Leben führen können. Dafür werden sie von der IV mit verschiedenen Eingliederungsmassnahmen unterstützt. Invalidenrenten werden nur dann ausgerichtet, wenn die Eingliederungsmassnahmen nicht erfolgreich waren.
001.001 – Anmeldung für Erwachsene: Berufliche Integration/Rente
(Dieses Formular ist bei der IV-Stelle des Kantons einzureichen.)
318.180 – Angaben zu persönlichem Bank- oder Postkonto
318.182 – Gesuch um Drittauszahlung von Leistungen der AHV/IV/EO
Ergänzungsleistungen werden über die kantonalen Ausgleichskassen ausgerichtet, wenn Renten- und sonstige Einkommen die minimalen Lebenskosten von Rentnern nicht decken.
Sind Sie unsicher, ob Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben? Mit dem EL-Rechner berechnen Sie einfach Ihren Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Die Berechnung erfolgt anonym. Ihre Daten werden nicht gespeichert. Die Berechnung ist eine provisorische Schätzung und basiert auf einem vereinfachten Berechnungsverfahren.