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Partnerschaft und Familie

Bei sozialversicherungsrechtlichen Fragen zu Partnerschaft oder Familie beraten wir Sie kompetent und unkompliziert. Selbstverständlich vertraulich, wenn Sie wollen.


Familienzulagen

Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Sie umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen sowie die von einzelnen Kantonen eingeführten Geburts- und Adoptionszulagen.

Mutterschaft

Erwerbstätige Mütter haben Anspruch auf bezahlten Mutterschaftsurlaub.

Entschädigung des anderen Elternteils (Vater oder Ehefrau der Mutter)

Der erwerbstätige Vater oder die Ehefrau der Mutter hat während der ersten 6 Monate nach Geburt des Kindes Anspruch auf zwei Wochen bezahlten Urlaub.


Betreuungsentschädigung

Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes unterbrechen, haben Anspruch auf einen entschädigten Betreuungsurlaub.


Scheidung

Bei der Berechnung von AHV- oder IV-Renten schreibt die Ausgleichskasse die Einkommen während der Ehe beiden Ehepartnern je zur Hälfte gut. Nach einer Scheidung ist dieses Splitting am besten unverzüglich vorzunehmen.


Tod eines Angehörigen

Hinterlassenenrenten sollen verhindern, dass zum menschlichen Leid, das der Tod eines Elternteils oder des Ehegatten bzw. der Ehegattin über die Familie bringt, auch noch eine finanzielle Notlage hinzukommt.


Weitere Lebenssituationen